Trennung: Zahlung an Eltern nicht abzugsfähig
KIEL (eb). Nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sind Unterhaltszahlungen an Eltern des getrennt lebenden Ehegatten steuerlich nicht abzugsfähig. In dem Fall hatte die Klägerin die Mutter des von ihr getrennt lebenden Ehemannes unterstützt. Das Gericht betrachtet getrennt lebende Ehegatten steuerlich aber nicht mehr als Einheit. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt.
Az.: 14 K 14112/08