Sprechstundenhilfe fälscht für einen Dritten Atteste
FRANKFURT/MAIN (mn). Eine medizinische Fachangestellte hat ohne das Wissen des Arztes Atteste an einen Dritten ausgestellt. Dafür wurde sie jetzt vom Oberlandesgericht in Frankfurt wegen Fälschung von Gesundheitszeugnissen zu einer Geldstrafe verurteilt.
In dem Fall wollte ein Freund der Sprechstundenhilfe sich Beweismittel in einem Verfahren gegen seine Freundin verschaffen. Diese hatte ihn wegen Körperverletzung angezeigt, worauf hin er seine Freundin wegen Körperverletzung anzeigte. Um Beweise für die Verletzungen zu bekommen, half die Angeklagte ihrem Bekannten, indem sie ihm insgesamt acht Atteste ausstellte. Daraus ging hervor, dass der Bekannte in der Praxis war und angegeben hatte von seiner Freundin verletzt worden zu sein ("Platzwunde an Ober- und Unterlippe").
Die Angeklagte versah die Atteste mit einem Praxisstempel und unterschrieb mit ihrem Namen und dem Zusatz "i. A.". Der Arzt hatte jedoch weder den Patienten gesehen noch gestattet Atteste auszustellen. Wie geplant legte der Anwalt des Bekannten die Atteste als Beweismittel im Verfahren gegen seine Lebensgefährtin vor.
Az.: 2 Ss 325/08