BGH erleichtert Vermietern die Arbeit

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KARLSRUHE (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Vermietern die Abrechnung erleichtert. Es genügt, wenn diese Unterlagen nur an einen von mehreren Mietern verschicken, entschieden die Richter. Im konkreten Fall hatte der Vermieter nur den Ehemann angeschrieben und eine Nachzahlung von Betriebskosten verlangt. Das Paar war der Meinung, auch die Ehefrau hätte angeschrieben werden müssen. Mieten mehrere Personen eine Wohnung an, haften sie grundsätzlich als Gesamtschuldner, so die BGH-Richter.

Az.: VIII ZR 263/09

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