Ärzte Zeitung online, 04.05.2010
Sie gaben damit dem Erzbistum Freiburg recht und hoben ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg auf. Dort hatte sich in erster Instanz der Kirchenrechtsprofessor Hartmut Zapp durchgesetzt.
Er will aktives Mitglied der katholischen Kirche als Glaubensgemeinschaft bleiben, obwohl er aus der Kirche als Institution ausgetreten ist. Seitdem hatte er keine Kirchensteuer mehr gezahlt.