116 b-Zulassung vor Gericht
DRESDEN (eb). Gibt es für Vertragsärzte einen Rechtsschutz gegen Klinikambulanzen nach Paragraf 116 b SGB V? Darüber wird das Landessozialgericht (LSG) Sachsen voraussichtlich nächste Woche entscheiden, berichten die Rechtsanwälte Holger Barth aus Freiburg und Maria Stockmar aus Leipzig. Ganz konkret gehe es um die Beschwerdeentscheidung zu dem vom Freistaat Sachsen angefochtenen Beschluss des Sozialgerichts Dresden aus September 2009 (Az.: S 11 KA 114/09 ER). Das Sozialgericht hatte einem Gynäkologen -nicht zuletzt mit Blick auf dessen gefährdete Berufsfreiheit - Rechtsschutz gewährt und den vom Land Sachsen angeordneten Sofortvollzug einer Ambulanzzulassung gestoppt.
Az.: L 1 KA 37/09 B ER