Mehr Schutz bei Timesharing-Urlaub

Veröffentlicht:

BERLIN (dpa). Wer einen Timesharing-Urlaub machen will und seine Ferienwohnung nur in Teilzeit nutzt, bekommt mehr Rechte. Das hat das Bundeskabinett mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie beschlossen. 

Die Verbraucher haben künftig schon einen Schutz bei einem Teilzeit-Wohnrecht von mehr als einem Jahr, nicht erst nach mindestens drei Jahren. Neu ist der Schutz bei solchen Verträgen für Hausboote oder Wohnmobile. Auch die Mitgliedschaft in Reise-Rabatt-Clubs ist erfasst. 

Bei den Timesharing-Verträgen bekommen Verbraucher ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Während der Frist dürfen keine Anzahlungen gefordert werden, und bei einem Widerruf gibt es keine Kosten für den Verbraucher mehr. 

Der Vertrag und die Informationen müssen außerdem grundsätzlich in der Amtssprache des Urlauber-Wohnsitzes geschrieben sein. Wer in Spanien eine Ferienwohnung auf Teilzeit haben will, hat also Anspruch auf Infos in Deutsch.

Mehr zum Thema

Medizinforschungsgesetz

Regierung: Ethikkommission beim Bund bleibt unabhängig

Kommentar zum Umgang mit aggressiven Patienten in Frankreich

Klima der Gewalt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert

Nach Koronararterien-Bypass-Operation

Studie: Weniger postoperatives Delir durch kognitives Training

Lesetipps
Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, den Entwurf für die Klinikreform am 8. Mai im Kabinett beraten lassen zu wollen. 

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Großes Reformpuzzle

So will Lauterbach den Krankenhaus-Sektor umbauen