Warenlieferung ohne Bestellung ist unzulässig
HILDESHEIM (eb). Ein Versandhändler darf nicht unaufgefordert Waren an Verbraucher senden und eine Rechnung beifügen. Das habe das Landgericht Hildesheim nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden, berichtet der vzbv.
In dem verhandelten Fall hatte ein Versandhändler, der Münzen und Medaillen vertreibt, Verbraucher angerufen und anschließend eine Medaille samt Rechnung geschickt. Die Richter hätten dieses Vorgehen als unzumutbare Belästigung eingestuft. Sie hielten es zudem für ausgeschlossen, dass Verbraucher während des kurzen eineinhalb minütigen Telefonats eine freie Entscheidung über den Kauf hätten treffen können. Bei solchen Telefonaten handele sich vielmehr um eine Überrumpelung des Kunden.
Az.: 11 O 42/09