Empfänger von Hartz-IV bekommt PKV bezahlt

Veröffentlicht:

SAARBRÜCKEN (kud). Die Arbeitsagenturen (ARGE) müssen bei Empfängern von Arbeitslosengeld II die Beiträge zur privaten Krankenversicherung voll übernehmen. Das geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts für das Saarland hervor. Ursache dafür ist eine Gesetzeslücke, die seit 2009 besteht und schon häufiger die Justiz beschäftigt hat.

Nach dem SGB bleibt Hartz-IV-Empfängern, die unmittelbar vor dem Leistungsbezug entweder privat oder gar nicht versichert waren, die Aufnahme in die GKV verwehrt. So erging es im konkreten Fall auch einem selbstständigen Rechtsanwalt. Er blieb in seiner Privatversicherung. Die ARGE wollte ihm nur den Beitrag erstatten, den die GKV für Bezieher von Arbeitslosengeld II erhält. Der Kläger musste fast 80 Euro im Monat zusätzlich aufbringen. Die Richter betonten jedoch, Grundsicherungsleistungen müssten "zumindest so beschaffen sein, dass der gesetzlich festgelegte Hilfebedarf gedeckt ist". Deshalb dürften für den Arbeitslosen nicht "in Folge einer gesetzlich vorgegebenen Bedarfsunterdeckung monatlich existenzbedrohend Schulden anfallen." Die ARGE muss nun die Beitragsdifferenz ausgleichen.

Az.: L 9 AS 15/09

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

NHANES-Analyse

Bei Hörminderung: Hörgeräteträger leben länger

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert