Hintergrund

HIV: Wann dürfen Ärzte ihr Schweigen brechen?

Der Fall Benaissa ist entschieden, doch er wirft ein Schlaglicht auf die Frage: Wie sollen Ärzte reagieren, wenn ein HIV-Patient berichtet, dass er ungeschützt Sex hatte? Grundsätzlich sind sie an ihre ärztliche Schweigepflicht gebunden. Doch in manchen Situationen sind sie sogar zum Reden verpflichtet.

Kerstin MitternachtVon Kerstin Mitternacht Veröffentlicht:
Vorsicht, vertraulich: Die Schweigepflicht gilt, außer es handelt sich um einen "rechtfertigenden Notstand".

Vorsicht, vertraulich: Die Schweigepflicht gilt, außer es handelt sich um einen "rechtfertigenden Notstand".

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Das Urteil über die Sängerin Nadja Benaissa ist am Donnerstag gesprochen worden. Der Prozess hatte in den letzten Tagen für viel Medienwirbel gesorgt. HIV ist aber für viele Ärzte ein Dauerthema: Wie soll der Arzt reagieren, wenn ein HIV-infizierter Patient ihm berichtet, dass er ungeschützten Geschlechtsverkehr hat? Schweigen oder Kontakt mit möglichen Partnern aufnehmen?

"Das ist auch in der Rechtsprechung ein sehr heikles und sensibles Thema", sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Pflugmacher aus Bonn. Grundsätzlich ist der Arzt verpflichtet, die Schweigepflicht einzuhalten. Er darf die HIV-Infektion nicht gegen den Willen des Patienten zum Beispiel Familienmitgliedern oder dem (Ehe-)Partner mitteilen - so die Rechtslage. Auch ein Arzt-Patienten-Verhältnis zu dem Lebenspartner ändert daran erst einmal nichts. Informiert der Arzt trotzdem einen Angehörigen über die Infektion, ist das ein klarer Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht.

Schwierig wird es, wenn der Arzt weiß, dass der Partner nicht über die Infektion informiert ist und sein Patient ungeschützten Geschlechtsverkehr mit ihm praktiziert, so der Medizinrechtler. Unter diesen Umständen kann der Arzt straffrei ausgehen, wenn er seine Schweigepflicht verletzt, da es sich um einen "rechtfertigenden Notstand" handelt. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass der Arzt konkrete Anhaltspunkte hat, dass der HIV-Infizierte seinen Geschlechtspartner nicht über die Infektionsgefahr informiert.

"Problematisch wird es, wenn der Arzt beide Eheleute oder Lebenspartner behandelt", sagt Pflugmacher. Dies macht ein konkreter Fall vom Oberlandesgericht Frankfurt aus dem Jahre 1999 deutlich. In dem Fall hatte der Arzt ein Ehepaar behandelt, bei dem der Ehemann HIV-infiziert war. Der Mann hatte den Arzt gebeten, der Frau nichts über die Infektion zu sagen und deutlich zu erkennen gegeben, dass er sie selbst auch nicht informiert hat. Der Arzt berichtete der Ehefrau von der Infektion erst, als ihr Mann gestorben war, obwohl er wusste, dass das Paar ungeschützten Geschlechtsverkehr hatte.

Das Gericht entschied, dass der Arzt eindeutig zur Offenbarung verpflichtet gewesen wäre. Er musste nur deshalb kein Schmerzensgeld an die infizierte Frau zahlen, da diese nicht beweisen konnte, dass sie sich erst nach der Kenntnis des Arztes von der Infektion bei ihrem Mann angesteckt hat. Aber auch hier gilt: Bevor der Arzt dem Partner etwas von der Infektion erzählt, muss er einen eindeutigen Hinweis darauf haben, dass der Partner nichts davon weiß und der Infizierte es ihm nicht sagen wird.

Und er muss seinen Patienten aufgefordert haben, seinem Partner selbst von der Infektion zu berichten. Fälle, in denen der Arzt beide Partner kennt, sind schwierig, da der Arzt schnell in einen Interessenkonflikt geraten kann, so Pflugmacher.

Der Patient sollte aber auch darauf aufmerksam gemacht werden, dass er sich strafbar macht, wenn er wissentlich einen Sexualpartner mit dem HI-Virus ansteckt. Dies gilt nicht nur für HIV, sondern auch für andere Geschlechtskrankheiten, die durch Viren oder Bakterien übertragen werden, wie Hepatitis B oder Syphilis. "Nach der Rechtsprechung gelten Viren und Bakterien als gesundheitsschädliche Stoffe, und deren Übertragung ist Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung", so Pflugmacher. Diese kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.

Lesen Sie dazu auch: Nadja Benaissa erhält zwei Jahre auf Bewährung Gutachter: Benaissa hat Sex-Partner mit HIV angesteckt Spurensuche im Fall Benaissa: War es wirklich ihr HI-Virus?

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