Zuschuss an Patienten ist "unlauterer Wettbewerb"
HANNOVER (bü). Eine Dialysepraxis darf nicht damit werben, Patienten einen Zuschuss zu den Fahrtkosten zu zahlen, wenn sie den Weg zu der werbenden Praxis finden. Es handele sich - so das Landgericht Hannover - um unlauteren Wettbewerb, wenn der Praxisbetreiber bestimmten Patienten einen Zuschuss zahle, der über die tatsächlichen Fahrkosten hinaus gehe.
Az.: 18 O 70/10