PKV wehrt sich gegen Vorwürfe einer BGH-Richterin

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KÖLN (iss). Die privaten Krankenversicherer (PKV) wehren sich gegen Vorwürfe, durch die Vermeidung von Grundsatzurteilen würden sie Versicherte um berechtigte Ansprüche bringen. Die Unternehmen würden in allen Phasen von juristischen Verfahren versuchen, auf eine gütliche Einigung hinzuwirken, sagte ein Sprecher des PKV-Verbands.

Die Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) Dr. Sibylle Kessal-Wulf hatte am Beispiel der Lasik-OP (Laser in situ Keratomileusis) die Praxis von Krankenversicherern geschildert, Verfahren über die Erstattung der OP-Kosten zu beenden, um ein BGH-Grundsatzurteil zu vermeiden - von dem dann viele Versicherte profitieren könnten.

Mehrfach hatten der Richterin zufolge PKV-Unternehmen ihre Revision zurückgenommen oder die Op-Kosten gezahlt. Der BGH teilt offenbar die Ansicht vieler Unternehmen nicht, die Patienten könnten statt der OP auf Sehhilfen zurückgreifen.

"Es ist normal beizugeben, wenn abzusehen ist, dass das Gericht die eigene Auffassung nicht bestätigt - nicht nur im Bereich der PKV", argumentiert der PKV-Verband. Dem Versicherten entstehe dadurch kein Nachteil, da er die strittige Leistung erhalte.

"Es besteht kein geschütztes Interesse eines Klägers, dass aus seiner Sache eine Grundsatzentscheidung wird." Ihm werde geholfen, wenn der Versicherer leistet. "Im Übrigen ist es Sache jedes einzelnen Versicherungsunternehmens, die Prozesse zu steuern."

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