Lebenspartnerschaft für Transsexuelle geöffnet

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KARLSRUHE (dpa). Transsexuelle sollen künftig auch dann eine Lebenspartnerschaft eingehen können, wenn sie sich keiner Geschlechtsumwandlung unterzogen haben. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Freitag entschieden. Bislang stand solchen Paaren nur die Ehe offen, da die Partner biologisch noch verschiedene Geschlechter haben. Das sei jedoch diskriminierend und verfassungswidrig, urteilten die Richter.

Geklagt hatte eine 62 Jahre alte Frau, die als Mann geboren wurde. Sie wollte ihre Lebensgefährtin mit einer Lebenspartnerschaft absichern. Der Standesbeamte lehnte das Ansinnen jedoch mit dem Verweis ab, dass nur gleichgeschlechtliche Personen diesen Weg gehen könnten. Da die heute 62-Jährige biologisch noch ein Mann sei, müsse sie ihre Partnerin heiraten.

Vor dem Verfassungsgericht fand sie nun Gehör. Die Richter stellten klar, dass die Forderung des Gesetzgebers nach einer Geschlechtsumwandlung zu weit geht. Ob Menschen transsexuell sind, lasse "sich nicht am Grad der operativen Anpassung ihrer äußeren Geschlechtsmerkmale messen, sondern vielmehr daran, wie konsequent sie in ihrem empfundenen Geschlecht leben", heißt es in der Entscheidung.

Mit der Vorbedingung der Geschlechtsumwandlung und damit der Zeugungsunfähigkeit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass rechtlich als Männer anerkannte Frauen keine Kinder bekommen können. Dies hätte nämlich weitreichende Folgen für die Rechtsordnung.

Dieses Problem sehen auch die Verfassungsrichter, schätzen jedoch das Recht der Transsexuellen auf sexuelle Selbstbestimmung unter Wahrung ihrer körperlichen Unversehrtheit höher ein. Zudem verweisen sie darauf, dass bereits jetzt das Verhältnis rechtlich anerkannter Transsexueller zu ihren Kindern unberührt bleibt, sprich: die Betroffenen sind für ihre Kinder Mutter oder Vater, auch wenn sie ihr Geschlecht geändert haben.

Az.: 1 BvR 3295/07

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