BGH stärkt Rechte von Erdgas-Kunden

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (dpa). Im Rechtsstreit um Preiserhöhungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Erdgas-Kunden gestärkt. Die Richter erklärten eine Preisänderungsklausel in einem Erdgas-Sonderkundenvertrag aus Wiesbaden für unwirksam. Der Gasanbieter habe sich hier nicht auf das gesetzliche Preisänderungsrecht berufen können.

Denn er habe seinen Kunden nicht nach allgemeinen Tarifen, sondern zu einem Sondertarif beliefert. In einem anderen Fall legte der BGH den Fall zur Entscheidung dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vor.

Im ersten Fall bezieht ein Erdgaskunde seit 1993 von der Wiesbadener ESWE Versorgungs AG Gas für seine Wohnung in Wiesbaden. Sein Gas-Anbieter hatte im Jahr 1995 die Tarife umgestellt und in den Folgejahren mehrfach die Preise erhöht. Dagegen wehrte sich der Kunde und wollte mit seiner Klage erreichen, dass die Endabrechnungen der Jahre 2004 bis 2007 nicht fällig sind.

Die BGH-Richter gaben dem Mann Recht: Die Preisänderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei unwirksam, weil sie den Kunden unangemessen benachteilige. Er hatte demnach eine Kündigungsfrist von einem Monat und nicht - wie üblich bei einer Änderung der allgemeinen Tarife - ein Sonderkündigungsrecht mit zweiwöchiger Frist auf das Ende des folgenden Monats.

In einem anderen Fall hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für 25 Haushalte vom Energieversorger RWE Geld zurückgefordert. Der VIII. Zivilsenat des BGH setzte das Revisionsverfahren aus und legte es dem EuGH in Luxemburg vor.

Er soll nun die Frage klären, ob es eine Rechtsgrundlage für Preiserhöhungen gibt, wenn in einer Klausel lediglich auf die für Tarifkunden geltende Grundversorgungsverordnung verwiesen wird.

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Medizinforschungsgesetz

Regierung: Ethikkommission beim Bund bleibt unabhängig

Kommentar zum Umgang mit aggressiven Patienten in Frankreich

Klima der Gewalt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert

Lesetipps
Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, den Entwurf für die Klinikreform am 8. Mai im Kabinett beraten lassen zu wollen. 

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Großes Reformpuzzle

So will Lauterbach den Krankenhaus-Sektor umbauen