Mehrarbeit erhöht das Elterngeld
KASSEL (mwo). Ärzteund andere Freiberufler, die in den Monaten vor der Geburt ihres Kindes deutlich mehr gearbeitet habenals zuvor, können eine aktualisierte Berechnung des Elterngeldes verlangen. Das entschied das Bundessozialgericht(BSG) in Kassel.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich bei Arbeitnehmern nach dem Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt, bei Freiberuflern nach dem letzten Steuerjahr. Nach dem Kasseler Urteil gilt aber auch hier der Zwölf-Monats-Zeitraum, wenn der Freiberufler in dieser Zeit seine Tätigkeit verändert oder aber mindestens 20 Prozent länger gearbeitet hat als im letzten Kalenderjahr.
Az.: B 10 EG 1/10 R