Bundesrat stimmt Gleichstellung im Erbrecht zu
BERLIN (eb). Eheliche und nichteheliche Kinder sind im Erbrecht jetzt gleichgestellt. Damit erben nichteheliche Kinder genauso wie eheliche, wenn die Vaterschaft feststeht. Diesem Gesetz hat der Bundesrat jetzt zugestimmt.
Bislang standen einige nichteheliche Kinder rechtlich immer noch schlechter da als eheliche. Wer vor Juli 1949 als Kind nicht miteinander verheirateter Eltern geboren wurde, dem stand bis heute in bestimmten Fällen kein gesetzliches Erbrecht nach seinem Vater zu. Diese Ausnahme wird jetzt beseitigt.
Die Neuregelung gilt für alle Erbfälle, die sich seit Mai 2009 ereignet haben. Die bereits erfolgte Erbschaft kann in diesen Fällen dem Erbe wieder entzogen oder geschmälert werden.
Hintergrund des Gesetzes ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der die bisher geltende deutsche Rechtslage im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention gesehen hatte.