Weiter keine Klarheit bei Mietwagenkosten

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (mwo). Im Streit um Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall gibt es weiter wenig Klarheit. Gerichte können verschiedene Preisspiegel heranziehen und auch noch Zu- oder Abschläge vornehmen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH).

Im Streitfall benötigte ein Unfallgeschädigter einen Mietwagen für 18 Tage. Die Autovermietung verlangte 2757 Euro, die Haftpflichtversicherung zahlte nur 1999 Euro.

Das Amtsgericht stützte sich auf einen Mietwagen-Preisspiegel von Schwacke und gab dem Vermieter Recht, das Landgericht zog den vom Fraunhofer-Institut ermittelten "Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland" heran.

Laut BGH sind beide Listen zulässig. Auch dürften die Instanzgerichte Zu- oder Abschläge vornehmen.

Az.: VI ZR 300/09

Mehr zum Thema

Kommentar zum Umgang mit aggressiven Patienten in Frankreich

Klima der Gewalt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, den Entwurf für die Klinikreform am 8. Mai im Kabinett beraten lassen zu wollen. 

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Großes Reformpuzzle

So will Lauterbach den Krankenhaus-Sektor umbauen