Bundesfinanzhof: Sprachreise ist immer teils privat, teils beruflich

Beruflich veranlasste Sprachreisen können als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anteilig geltend gemacht werden, entschied jetzt der Bundesfinanzhof.

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (mwo). Die Kosten einer Sprachreise gelten nie voll, immerhin aber anteilig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben. In der Regel muss das Finanzamt wohl die Hälfte der Kosten anerkennen, wenn die Sprachkenntnisse beruflich benötigt werden, so der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem jetzt veröffentlichten Urteil.

Beruflich veranlasste Sprachreisen konnten schon immer steuerlich geltend gemacht werden. Problem war häufig, dass auch schon geringe private Mit-Gründe der Berücksichtigung komplett entgegenstanden. Wie berichtet, können nach neuer Rechtsprechung Reisekosten aber auch aufgeteilt werden, etwa anteilig nach Tagen.

Im konkreten Streitfall hatte ein Bundeswehroffizier 4000 Euro für eine 25-tägige Sprachreise nach Südafrika ausgegeben. Das Finanzamt und das Finanzgericht ließen die Kosten der Sprachreise nicht als Werbungskosten zu. Der BFH hob diese Entscheidung nun auf.

Bei einer Sprachreise sei generell anzunehmen, dass sie auch privat veranlasst ist; die Kosten seien daher zu teilen, urteilte der BFH. Das gelte auch dann, wenn der Kurs nur Grundkenntnisse vermittelt, sofern dies für die Arbeit ausreicht.

Eine Aufteilung nach Tagen sei hier aber nicht sinnvoll. Denn berufliche und private Interessen würden sich bei einer Sprachreise ständig vermischen. Eine sinnvolle Aufteilung soll nun das Finanzgericht finden. Gegebenenfalls sei nichts dagegen einzuwenden, wenn die Kosten zur Hälfte steuerlich anerkannt werden, so der BFH.

Az.: VI R 12/10

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Kritik an „Suizidtourismus“ in den USA

Mehrere US-Bundesstaaten wollen Beihilfe zum Suizid erlauben

Glosse

Die Duftmarke: Frühlingserwachen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“