Ärzte Zeitung, 13.07.2011
Im konkreten Fall hatte ein Vater seine Tochter als einzige Beschäftigte in seinem maroden Imbissbetrieb angestellt. Schon nach wenigen Wochen musste sie wegen einer schweren psychischen Krankheit stationär behandelt werden und ist seither arbeitsunfähig.
Die Krankenkasse lehnte ein Versicherungsverhältnis ab. Die Richter gaben ihr recht. Das Urteil ist rechtskräftig.