Berufsbedingter Umzug: Doppelmiete absetzbar

MÜNCHEN (mwo). Doppelte Mietkosten wegen eines beruflich bedingten Umzugs können in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

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Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.

Danach sind bis zum tatsächlichen Umzug der Familie die Mietkosten der neuen und danach - längstens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - die Mieten der bisherigen Familienwohnung als Werbungskosten abziehbar.

Az.: VI R 2/11

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