Retaxwut ärgert Ärzte und Apotheker

Ein Bericht über kleinliche Null-Retaxationen bei BtM-Rezepten in der "Ärzte Zeitung" hat Ärzte und Apotheker zur Diskussion angeregt. Denn im schlimmsten Fall könnte die schnelle Versorgung schwerkranker Patienten gefährdet sein.

Ruth NeyVon Ruth Ney Veröffentlicht:
Zankapfel BtM: Was muss genau auf den Rezepten ausgefüllt werden?

Zankapfel BtM: Was muss genau auf den Rezepten ausgefüllt werden?

© Jochen Tack / imago

NEU-ISENBURG. Anlass für die aktuelle Debatte ist die systematische Kontrolle von Betäubungsmittelrezepten vor allem der BKK Novitas und einiger anderer Betriebskrankenkassen.

Meist werden sie bei ärztlichen Verschreibungsfehlern fündig, die nach Ansicht der Kassen eine Korrektur des Rezepts oder eine Nichtbelieferung hätte nach sich ziehen müssen.

Ein Apotheker mahnt daher in seinem Kommentar im Internet das Verständnis ärztlicher Kollegen an, wenn Apotheken um Korrekturen bei den Rezepten bäten.

Schludrig ausgefüllte Rezepte

Denn die von den Krankenkassen kritisierten Formfehler bei BtM-Rezepten gingen vorwiegend auf eine Nichtbeachtung ärztlicher Vorschriften zurück.

Unklar ist dabei offensichtlich, was Kassen überhaupt beanstanden dürfen, wie aus dem Leserbrief eines Arztes hervorgeht.

Nach Ansicht von Dr. Heinz-Uwe Dettling, Rechtsanwalt aus Stuttgart, schießen Krankenkassen mit den Beanstandungen weit über das Ziel hinaus.

Beanstandung nicht vom Recht gedeckt?

"Die Beanstandungen lassen sich vielfach gar nicht mit der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung begründen", erläuterte er im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Kritisch sieht er auch die Praxis der Null-Retaxation an sich, die auf einer verfehlten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts beruhe.

"Ein Geldzurück und gleichzeitiges Behaltendürfen der Leistung gibt es sonst nirgendwo in der gesamten Rechtsordnung", betonte er.

Rechtswidrige Retaxationen

Die Versuche einiger Krankenkassen, die Rechtsprechung zur Null-Retaxation mit unberechtigten oder bagatellartigen Beanstandungen auszunutzen, um Leistungen in Anspruch zu nehmen und deren Zahlungen zu verweigern, verurteilte er als "Auswüchse".

Auch der Pharmarechtsexperte Professor Elmar Mand aus Marburg äußert sich skeptisch gegenüber dem Verhalten der Krankenkasse bei Null-Retaxationen.

"Viele Retaxationen sind nicht nur rechtswidrig, sondern marktstarke Krankenkassen verstoßen auch gegen das kartellrechtliche Missbrauchsverbot gemäß den Paragrafen 19, 20 GWB."

Mand betonte allerdings auch, dass die - auch formal - extrem strengen Anforderungen bei BtM-Verordnungen zu recht gälten. "Hier ist kein Raum für Nachlässigkeiten, wie klein diese auch sein mögen", so der Jurist.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Kontrollterror gefährdet Patienten

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