Sparkasse darf Kickback-Zahlung nicht verschweigen

FRANKFURT / MAIN (pei). Ein für Anleger wichtiges Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zu Kickback-Zahlungen bei der Vermögensberatung ist rechtskräftig geworden.

Veröffentlicht:

Die beklagte Sparkasse habe ihre Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zurückgezogen, teilt die Kanzlei Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft aus Kirchentellinsfurt mit. Damit erhalte die Klägerin 23.171,40 Euro sowie Zinsen und außergerichtliche Anwaltskosten.

Tilp zufolge hat das Stuttgarter Oberlandesgericht als erstes Obergericht eine Bank wegen vorsätzlichen Verschweigens von Kickback-Zahlungen verurteilt. Bei dem Streit sei es um den Kauf von Deka-Investmentfonds-Anteilen aus dem Jahr 2000 gegangen.

Mit der Rechtskraft des Urteils vom März 2011 stehe nunmehr fest, dass Banken auch schon im Jahr 2000 vorsätzlich gehandelt hätten, wenn sie ihren Kunden solche Zahlungen verschwiegen hätten.

Die Kanzlei weist darauf hin, dass zum Jahresende die Verjährungsfrist abläuft für Ansprüche bei Geldanlagen, die vor dem Jahr 2002 getätigt wurden.

Az.: 9 U 129/10

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert