Werbung für Geldanlage: Promi-Experten haften

Wer wirbt, der haftet auch. So hat der Bundesgerichtshof entschieden und die Haftung von Prominenten verschärft, die mit ihrem Namen und ihrer Sachkenntnis für Geldanlagen werben.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:
Verfassungsrechtler Rupert Scholz warb mit seinem Gesicht für ein Anlageprodukt. Das BGH hält ihn für haftbar.

Verfassungsrechtler Rupert Scholz warb mit seinem Gesicht für ein Anlageprodukt. Das BGH hält ihn für haftbar.

© Tim Brakemeier / dpa

KARLSRUHE. Prominente werden sich künftig wohl genauer überlegen, ob sie für Geldanlagen werben wollen.

Wenn das Publikum sie auch noch als Fachleute kennt, können sie bei einem Scheitern der Anlage eventuell mit in Haftung genommen werden, heißt es in einem jetzt veröffentlichten Leitsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.

Darin geht es um Anlage-Werbung durch den ehemaligen Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU).

Scholz war und ist bundesweit vor allem als Staatsrechtler bekannt. An der Universität München hatte der inzwischen emeritierte Professor auch einen Lehrstuhl für Finanzrecht.

Ab 2004 war er als Vorsitzender des Beirats eines Unternehmens für Vermögensanlagen tätig. Dabei bewarb er die zur Unternehmensgruppe zählende Fondsgesellschaft "MSF Master Star Fund KG" mit den Worten: "Sicherheit und Vertrauen sind auf dem Kapitalmarkt keine Selbstverständlichkeit mehr. Nach Finanzskandalen und unsicheren Börsenzeiten erhält die Verlässlichkeit einer Anlage einen neuen Stellenwert für den Verbraucher."

Besonderer Einfluss als "Hintermann"

Als Vorsitzender des Beirats habe er auf einer "durchgehenden Qualitätssicherung für jeden einzelnen Anleger" bestanden und die Strukturen des Unternehmens entsprechend geprüft.

Im Juni 2005 untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der MSF KG ihre Geschäfte, weil sie hierzu nicht die erforderliche Erlaubnis habe. Anschließend ging die MSF KG in die Insolvenz.

Das klagende Ehepaar hatte sich im Oktober 2004 an der MSF KG beteiligt und will Scholz nun mit in die Haftung nehmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hatte die Eheleute abgewiesen, weil der Politiker nicht Herausgeber des offiziellen Emissionsprospekts der Fondsgesellschaft sei.

Wie nun der BGH in seinem aktuellen Urteil entschied, ist eine Mithaftung dennoch nicht ausgeschlossen. Nach ständiger Rechtsprechung seien neben den Herausgebern des Prospekts auch alle anderen Personen mit in der Pflicht, die als "Hintermänner" einen besonderen Einfluss auf das konkrete Anlagemodell hatten.

Stellung als "Prospektverantwortlicher"

Mit in der Prospekthaftung seien zudem Personen, die für die Anlage "als berufsmäßige Sachkenner eine Garantenstellung einnehmen" und durch ihr Mitwirken am Emissionsprospekt "einen besonderen, zusätzlichen Vertrauenstatbestand schaffen und Erklärungen abgeben". Das könnten beispielsweise Rechtsanwälte und Steuerberater sein, die entsprechende Gutachten abgeben.

Im konkreten Fall seien die Empfehlungen Scholz‘ zwar als getrennte "Produktinformation" und Sonderdrucke herausgegeben, aber doch "gezielt zusammen mit dem Prospekt vertrieben" worden.

Für die potenziellen Anleger habe sich alles zusammen wie "ein einheitlicher Anlageprospekt" dargestellt. Daher, und auch wegen seiner Fachkunde, komme Scholz "die Stellung eines Prospektverantwortlichen zu".

In seinen Stellungnahmen habe er sogar ausdrücklich auf seinen Einfluss auf das Anlagekonzept hingewiesen, "um Einfluss auf die Investitionsentscheidung von potenziellen Anlageinteressenten zu nehmen". Die Anlage habe er als sichere und "solide Alternative" dargestellt.

Nach dem Urteil des BGH muss nun das OLG Karlsruhe den Streit erneut prüfen. Unter anderem ist zu klären, ob Scholz wusste, dass seine Aussagen sowie Foto und Lebenslauf für Werbezwecke verwendet werden sollten. Dies liege allerdings nahe, so der BGH.

Az.: III ZR 103/10

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert