Flüge: Zusatzkosten müssten deutlich sein
BERLIN (bü). Fluggesellschaften dürfen in ihren Internetauftritten Gebühren und Zuschläge nicht "häppchenweise" aufführen.
Veröffentlicht:Sie müssen von vornherein den Endpreis nennen - also inklusive Steuern, Gebühren, Flughafengebühren und Kerosinzuschlägen.
Das Berliner Kammergericht hat jetzt Preisangaben von Air Berlin und Ryanair als unvollständig bewertet. Beide haben Revision gegen die Urteile eingelegt.
Az.: 5 U 147/10