Ärzte Zeitung, 10.05.2012
Sie verletzen die Rechte des Anbieters Allergan an seiner Marke "Botox", urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Beim Europäischen Markenamt HABM in Alicante hatten die Kosmetik-Firma Helena Rubinstein die Eintragung von "Botolist" und die französische L'Oréal der Marke "Botocyl" beantragt.
Das Markenamt lehnte 2008 beides ab: Eine Verwechslungsgefahr bestehe zwar nicht, beide Marken nutzten aber die Bekanntheit und Wertschätzung der älteren Marke "Botox" unlauter aus.