Kommentar

Lockerungszwang fürs Rettungswesen

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:

Die etablierten Hilfsorganisationen im bayerischen Rettungsdienst werden sich künftig dem Wettbewerb privater Anbieter stellen müssen. Das ist die Konsequenz einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Die Richter hatten der Klage eines privaten Rettungsdienstunternehmens gegen das Monopol von Rotem Kreuz und Co. im Wesentlichen Recht gegeben: Die gesetzlichen Bestimmungen im Bayerischen Rettungsdienstgesetz für die Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen verstoßen gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit und müssen deshalb nun geändert werden.

Wie die neuen Regeln konkret aussehen werden, kann heute noch niemand sagen. Immerhin haben die Richter aber darauf hingewiesen, dass für alle Anbieter einheitliche Leistungsanforderungen gelten und dass auch private Rettungsdienstunternehmer eine staatliche Zulassung benötigen, die die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet.

Mit diesem Richterspruch hat das Monopol der Hilfsorganisationen im Freistaat einen Riss bekommen. Der Zugang privater Anbieter wird freilich nicht unbegrenzt sein. Die Aufträge werden weiterhin entsprechend dem Bedarf erteilt.

Lesen Sie dazu auch den Bericht: Bayern: Richter kippen Rettungsmonopol

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