Arbeitsweg-Versicherung greift nicht bei Irrfahrt
CELLE (dpa). Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen, die sich auf dem direkten Arbeitsweg ereignen.
Veröffentlicht:Wer während einer dienstlichen Autofahrt aus Unachtsamkeit wie einer Unterhaltung auf die "falsche Autobahn" gerät, genießt dann bei einem Unfall keinen gesetzlichen Versicherungsschutz, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Urteil.
Az.: L 3 U 151/08