Kommentar zu "Zentrum"
Was draufsteht, muss auch drin sein
Gesundheitszentrum, Versorgungszentrum, klinisches Zentrum - der Begriff "Zentrum" ist bei medizinischen Einrichtungen beliebt. Doch nicht jede darf den Begriff verwenden.
Dass zwei Kliniken bis zum Bundesgerichtshof (BGH) um die Verwendung des Begriffs gestritten haben, zeigt zunächst, wie sehr Marketing und Wettbewerb auch im Gesundheitswesen angekommen sind.
Umso größere Bedeutung erlangen die Wettbewerbsregeln, die eine Täuschung der Verbraucher verbieten. Entscheidend ist dabei der "Empfängerkreis" der Werbung; das sind hier Patienten wie auch zuweisende Ärzte.
Zu Recht hat sich der BGH nicht davon irritieren lassen, dass sich neben großen Gartenfachmärkten auch jede kleine Klitsche inzwischen neudeutsch "Center" nennt.
Ein "Zentrum" sollte weiter das leisten, was die deutsche Sprache verspricht: einen zentralen Ort mit herausgehobener Bedeutung. Natürlich: Alles, auch das Zentrum, ist relativ.
Das Zentrum von Karlsruhe ist nicht das von Berlin, und ein Medizinisches Versorgungszentrum ist kein klinisches Zentrum. Auf den Zusammenhang kommt es an, sagt der BGH. Er hat damit vielleicht keine zentrale, aber doch eine gute Entscheidung getroffen.
Lesen Sie dazu auch den Bericht: BGH erklärt Ärzten den Begriff "Zentrum"