Medizingutachter
Befangen wegen einseitiger Website?
KOBLENZ. Ein Gutachter, der auf seiner Homepage deutlich seine Patientennähe und die kritische Distanz zu Kliniken betont, kann in einem Prozess wegen einseitiger Äußerungen als befangen gelten, so ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz.
Im besagten Fall war ein Gutachter im Schadenersatzprozess einer Patientin gegen eine Klinik, deren Geschäftsführer, eine Anästhesistin und eine Medizinstudentin aufgetreten.
Drei der Beklagten lehnten den Gutachter vor dem Landgericht Mainz ab, das den Antrag zurückwies. Das OLG Koblenz erklärte ihn nun für begründet. (dpa)
OLG Koblenz, Az: 4 W 645/12