Urteil
Klinik haftet für nicht erkannte Gehirnblutung
KÖLN. Wenn Klinikärzte wegen eines Befunderhebungsfehlers eine Subarachnoidalblutung in Form einer Warnblutung nicht erkennen, haftet das Krankenhaus für schwere Gesundheitsschäden durch eine spätere erneute Blutung, so das Oberlandesgericht Hamm in einem nicht rechtskräftigen Urteil.
Ein 34-Jähriger war mit plötzlichen heftigen Kopfschmerzen ins Krankenhaus gekommen und mit der Diagnose Spannungskopfschmerz mit einem Schmerzmittel entlassen worden.
13 Tage später erlitt er weitere Blutungen und wurde zum Pflegefall. Die Richter sprachen dem Kläger Schmerzensgeld und Schadenersatz zu. (iss)
Az.: I-26 U 142/09