Schüßler-Salze
Richter schützen Schwangere vor Werbung
KÖLN. Ein Hersteller von homöopathischen Arzneimitteln darf nicht mit dem Slogan werben: "Schüßler-Salze - Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft".
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem rechtskräftigen Urteil entschieden. Mit dieser Aussage hatte ein Unternehmen für zwei seiner Arzneimittel in einer deutschen Hebammenzeitschrift geworben.
Die Wirkung der Homöopathika sei aber nicht wissenschaftlich gesichert, stellten die Richter fest. Sie sahen die Gefahr, dass Hebammen Schwangeren zur Einnahme der Arzneimittel raten.
Das könnte die Frauen von der Befragung des Arztes oder von der Einnahme angeblich mehr belastender, aber besser helfender Präparate abhalten, so das OLG. (iss)
Az.: 1-4 U 141/12