Ärztliche Schweigepflicht

Auskunft nur mit dem Okay des Patienten

Bei der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht. Eine allgemeine Prozessvollmacht eines Rechtsanwaltes kann die Aussage des Arztes vor Gericht zudem nicht vollwertig ersetzen.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:
Schweigen ist für Ärzte oberste Pflicht, wenn es vor Gericht um ihre Patienten geht. Nur diese können ihnen die Lizenz zum Aussagen erteilen.

Schweigen ist für Ärzte oberste Pflicht, wenn es vor Gericht um ihre Patienten geht. Nur diese können ihnen die Lizenz zum Aussagen erteilen.

© imago stock&people

DÜSSELDORF. Nur die Patienten selbst können ihre behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.

Eine allgemeine Prozessvollmacht eines Rechtsanwalts reicht dafür nicht aus, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf in einem aktuell veröffentlichten Urteil feststellt.

Das Urteil zeigt außerdem drohende arbeitsrechtliche Nachteile auf, wenn statt eines psychischen Grundleidens nur körperliche Folgeerkrankungen in die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingetragen werden.

Bereits mehrfach abgemahnt

Der heute 53-jährige Kläger war Kundendiensttechniker der Telekom. Er war bereits mehrfach abgemahnt worden, weil er entgegen der Anweisungen des Arbeitgebers ein Dienstfahrzeug genutzt oder samt Schlüssel und Papieren nach Hause genommen hatte.

Im Februar 2009 fuhr er erneut mit einem Dienstwagen nach Hause. Am nächsten Tag meldete er sich telefonisch krank.

Trotz verschiedener E-Mails und Telefonate beantwortete der Arbeitnehmer nicht die Frage, ob er den Dienstwagen zur Firma bringen oder wann das Auto abgeholt werden kann. Die Telekom kündigte.

In der ersten, vierwöchigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hatte die Hausärztin in der Kopie für die Krankenkasse eine Gastritis als Diagnose angegeben.

Danach folgten Krankschreibungen für einen weiteren knappen Monat wegen Depressionen und einer "akuten Belastungsreaktion".

Pflichtverletzung vorgeworfen

Im Streit um die Kündigung werteten die Arbeitsgerichte die wiederholte weisungswidrige Nutzung von Dienstfahrzeugen als eine Pflichtverletzung, die eine Kündigung rechtfertigen kann.

Der Kundendiensttechniker wehrte sich allerdings mit dem Hinweis, wegen der schweren Depressionen könne ihm diese Pflichtverletzung nicht zugerechnet werden.

Darauf konterte die Telekom, der Mann sei ja zunächst nur wegen einer Gastritis krankgeschrieben gewesen.

Auf Anraten seines Anwalts wollte der Kundendiensttechniker seine Hausärztin von ihrer Schweigepflicht befreien. Tatsächlich legte er eine entsprechende klare Erklärung aber nie vor. Erklärungen des Anwalts ließ das Gericht aber nicht gelten.

"Bei der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht handelt es sich um ein höchstpersönliches Recht. Eine Prozessvollmacht genügt zur Abgabe dieser Erklärung nicht", erklärten die Richter.

Der Arbeitnehmer sei aber verpflichtet gewesen, seine Ärztin von der Schweigepflicht zu befreien, so das LAG weiter. Denn anders könne nicht geklärt werden, ob der Kundendiensttechniker schon von Beginn an aus psychischen Gründen nicht mehr eigenverantwortlich handeln konnte.

So aber ging das LAG von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, in der die Ärztin lediglich eine Gastritis bescheinigt hatte. Es wies daher die Kündigungsschutzklage ab.

Az.: 7 Sa 603/12

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