GOZ
Karlsruhe lässt Beschwerde nicht zu
KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die von sechs Zahnärzten vorgetragene Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtanhebung des Punktwertes der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nicht zur Entscheidung angenommen.
Das meldet der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte (BDIZ EDI). Damit gibt es auch nicht die von den Zahnärzten und ihren Verbänden erhoffte Stellungnahme der Karlsruher Richter zur Verfassungsmäßigkeit des Punktwertes.
Zur Erinnerung: Die GOZ-Novelle wurde noch Ende 2011 ohne die Anhebung des Punktwertes zusammengezurrt. Die sechs Kläger bemängeln einen Honorarstillstand von 46 Jahren. Fest steht, dass die GOZ seit 1988 nicht mehr verändert worden war.
Seit 2012 gilt die überarbeitete Fassung. Eine Begründung, warum es die Verfassungsbeschwerde nicht zugelassen hat, habe das Gericht nicht abgegeben, heißt es in einer Mitteilung des BDIZ EDI und anderer zahnmedizinsicher Berufsverbände. (reh)