Wohnung gekündigt
Raucher erhält doch Prozesskostenhilfe
DÜSSELDORF. Ein wegen exzessiven Rauchens gekündigter Mieter erhält jetzt doch Prozesskostenhilfe vom Staat. Das Landgericht Düsseldorf hat die entgegengesetzte Entscheidung des Amtsgerichts gekippt.
Die höhere Instanz berief sich in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH zähle das Rauchen nach wie vor zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, hieß es.
Dem 74-jährigen Raucher war das Mietverhältnis mit der Begründung der nicht hinnehmbaren Geruchsbelästigung für andere Hausbewohner gekündigt worden. Der Amtsrichter lehnte den Antrag auf Prozesskostenhilfe ab, weil er die Kündigung für berechtigt hielt. (dpa)