EU
Handel von Snus-Tabak ist verboten
DÜSSELDORF. Der schwedische Snus-Tabak darf nicht in andere EU-Länder verkauft werden. Er wird unter die Ober- oder Unterlippe gesteckt und so konsumiert.
Nach EU-Recht dürfen für den oralen Gebrauch vorgesehene Tabakerzeugnisse aber nur geraucht oder gekaut werden, entschied kürzlich das Finanzgericht Düsseldorf.
Lediglich für Schweden gebe es eine Ausnahme. Diese führe aber nicht zu einem Ausfuhrrecht nach Deutschland. Ein Versandhandel aus Schweden sei nach geltendem EU-Recht untersagt. Dies gelte auch für private Verbraucher. Zugelassen sei nur eine Ausfuhr im Rahmen des Reiseverkehrs.
Im Streitfall hatte ein Deutscher 16 Dosen zu 40 Gramm Snus-Tabak über das Internet bei einer schwedischen Firma bestellt. Der Zoll fing den Tabak ab. Doch der Käufer verlangte die Herausgabe vor Gericht - und unterlag. (fl/mwo)
Az.: 4 K 2021/12 VTa