EU

Handel von Snus-Tabak ist verboten

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Der schwedische Snus-Tabak darf nicht in andere EU-Länder verkauft werden. Er wird unter die Ober- oder Unterlippe gesteckt und so konsumiert.

Nach EU-Recht dürfen für den oralen Gebrauch vorgesehene Tabakerzeugnisse aber nur geraucht oder gekaut werden, entschied kürzlich das Finanzgericht Düsseldorf.

Lediglich für Schweden gebe es eine Ausnahme. Diese führe aber nicht zu einem Ausfuhrrecht nach Deutschland. Ein Versandhandel aus Schweden sei nach geltendem EU-Recht untersagt. Dies gelte auch für private Verbraucher. Zugelassen sei nur eine Ausfuhr im Rahmen des Reiseverkehrs.

Im Streitfall hatte ein Deutscher 16 Dosen zu 40 Gramm Snus-Tabak über das Internet bei einer schwedischen Firma bestellt. Der Zoll fing den Tabak ab. Doch der Käufer verlangte die Herausgabe vor Gericht - und unterlag. (fl/mwo)

Az.: 4 K 2021/12 VTa

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Medizinforschungsgesetz

Regierung: Ethikkommission beim Bund bleibt unabhängig

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert

Lesetipps
Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken

Gesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, den Entwurf für die Klinikreform am 8. Mai im Kabinett beraten lassen zu wollen. 

© picture alliance / Geisler-Fotopress

Großes Reformpuzzle

So will Lauterbach den Krankenhaus-Sektor umbauen