Zweitwohnung
Fiskus schielt auch auf die Gartenhütte
GIEßEN. Auch eine komfortable Gartenhütte kann eine steuerpflichtige Zweitwohnung sein. Das hat kürzlich das Verwaltungsgericht (VG) Gießen entschieden. Es bestätigte damit einen Steuerbescheid der mittelhessischen Stadt Grünberg.
Streitobjekt war eine als Wochenendhaus errichtete Blockhütte. Sie verfügt über Strom- und Wasseranschluss, einen Aufenthaltsraum mit Kochnische, eine Toilette mit Waschbecken und einen Abstellraum.
Dagegen fehlt ein richtiges Bad ebenso wie ein Schlafzimmer. Trotzdem forderte die Stadt Grünberg eine Zweitwohnungssteuer in Höhe von 161 Euro. Dagegen klagte die Eigentümerin: Die Blockhütte sei lediglich als Gartenhütte gedacht und werde anders auch nicht genutzt.
Doch der "Wohnungsbegriff" der Grünberger Steuersatzung sei weit auszulegen, meinte nun das VG Gießen. Den danach an eine Wohnung zu stellenden Anforderungen genüge die Blockhütte durchaus.
So gebe es Strom und Wasser, eine Toilette und die Möglichkeit zum Kochen. Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof ist möglich. (mwo)
Verwaltungsgericht Gießen, Az.: 8 K 907/12.GI