Urteil

"Natürliches Mineralwasser" muss nicht absolut rein sein

Baden-Württemberg wollte fünf Mineralquellen die Zulassung verweigern. Der Verwaltungsgerichtshof wertet die Nichtzulassung als Verstoß gegen die Berufsfreiheit.

Veröffentlicht:

MANNHEIM. Ein "natürliches Mineralwasser" muss nicht absolut rein sein - das Gebot "ursprünglicher Reinheit" der bundesweiten Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) "fordert keine absolute Abwesenheit von Schadstoffen", entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH).

Damit unterlag das Land Baden-Württemberg, das fünf Mineralquellen die Zulassung verweigern wollte, weil dort Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen worden waren.

Weil diese aber nicht gesundheitsschädlich sind und es in der Mineralwasserverordnung keine Grenzwerte gibt, erkannte der VGH in einer Mitteilung vom Donnerstag in der Nichtzulassung einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit. (dpa)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert