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Ex-Vorstände müssen nicht zahlen

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DÜSSELDORF. Fünf ehemalige Vorstände der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) müssen nicht für Verluste des Instituts im Zuge der weltweiten Finanzkrise aufkommen.

Das Düsseldorfer Landgericht hat am Freitag eine Klage der Standesbank auf Zahlung von 66 Millionen Euro Schadenersatz zurückgewiesen. Die Manager hätten ihre Investitionsentscheidungen mit der gebotenen Sorgfalt abgewogen, begründete das Gericht seine Entscheidung.

Hintergrund der Schadenersatzklage waren riskante Geschäfte mit strukturierten Wertpapieren, die der Bank im Zuge der Finanzkrise 2009 den ersten Jahresverlust in ihrer Geschichte beschert hatten.

Der Misserfolg der Anlage sei auf fehlende Liquidität der Märkte zurückzuführen, so die Richter weiter. Diese Entwicklung habe zum Preisverfall und bei der Bank zu Verlusten geführt.

Ein derart massiver Preisverfall bei den bis dahin mit dem höchsten Rating ausgestatteten Assets sei auch bei sorgfältigster Prüfung nicht zu erwarten gewesen.Die Bank war auf Initiative des Aufsichtsrates vor Gericht gegangen.

Dieser sei damit seiner Pflicht nachgekommen zu überprüfen, ob die früheren Vorstände gegen das in der Satzung verankerte Spekulationsverbot verstoßen hätten, hieß es auf Anfrage vonseiten der Bank.

Ohne eine derartige Überprüfung hätten möglicherweise Mitglieder des Aufsichtsrat wiederum von Mitgliedern der Genossenschaft in Regress genommen werden können. Nach Auskunft der apoBank will das Institut noch die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob gegen die Entscheidung Berufung eingelegt wird. (dpa/ger)

Az.: 39 O 36/11

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