kinesiologie

Werbung nur mit Nennung der Gegenmeinung

Veröffentlicht:

KÖLN. Anbieter von kinesiologischen Behandlungen dürfen nicht mit fachlich umstrittenen Wirkungsangaben werben, wenn sie nicht zugleich auf Gegenmeinungen hinweisen. So entschied das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem rechtskräftigen Urteil.

Ein Wettbewerbsverein hatte eine Kinesiologin wegen irreführender Heilmittelwerbung verklagt. Der Vorwurf: Das Behandlungsverfahren sei zu Diagnosezwecken ungeeignet und in der therapeutischen Wirksamkeit nicht belegt. Das Landgericht und das OLG folgten der Einschätzung.Die Frau hatte untern anderem mit der Aktivierung von Selbstheilungskräften und Hilfe bei Allergien geworben.

Für gesundheitsbezogene Werbung gelten strenge Regeln, betonte das OLG. Sie sei nur zulässig, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspricht. "Unzulässig ist es außerdem, wenn mit einer fachlich umstrittenen Meinung geworben wird, ohne die Gegenmeinung zu erwähnen", heißt es in dem Urteil.

Das führe zu einer Umkehr der Beweislast. Den Beweis der Richtigkeit ihrer Aussagen habe die Kinesiologin aber nicht erbringen können, urteilten die Richter. (iss)

Az.: 4 U 57/13

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Statusfeststellungsverfahren

Poolärzte: Rentenversicherung soll Bremer Modell prüfen

Klinikabrechnung

Landessozialgericht: Bei CPAP-Beatmung zählen Pausen nicht mit

DKG-Umfrage

Immer mehr Übergriffe auf Klinikmitarbeiter

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuer Hoffnungsträger

Homotaurin-Prodrug bremst Alzheimer

Gesundheitskongress des Westens

KBV-Chef Gassen fordert: Vergütungsreform muss die Patienten einbeziehen

Lesetipps
Schwere Infektionen mit Antibiotika richtig behandeln: Behandlungsmythen, die so nicht stimmen.

© bukhta79 / stock.adobe.com

Richtig handeln bei Infektionen

Drei Mythen bei der Antibiotika-Therapie auf dem Prüfstand