BSG

Klinik trägt das Lieferrisiko

Eine Klinik kann Mehrkosten, die durch Versorgungslücken bedingt sind, nicht auf die Kasse abwälzen. Das Bundessozialgericht hat dieses Prinzip anlässlich eines Streits um die Versorgung mit Thrombozytenkonzentraten bestätigt.

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KASSEL. Das Risiko für die Versorgung mit Pool-Thrombozytenkonzentraten liegt beim Krankenhaus. Kann der lokale Blutspendedienst nicht liefern, darf die Klinik trotzdem nicht die teureren, von einem einzelnen Spender gewonnenen Apheresekonzentrate abrechnen, entschied jetzt das Bundessozialgericht.

Das klagende Krankenhaus im Saarland hatte einen Herzklappeneingriff mit Gabe von Apheresekonzentraten abgerechnet, insgesamt mehr als 25.000 Euro. Die Krankenkasse zahlte unter Vorbehalt und minderte nach einer Prüfung um mehr als 5000 Euro.

Die Gabe von Apheresekonzentraten sei medizinisch nicht indiziert gewesen; die Gabe gepoolter, also von mehreren Spendern gewonnener Thrombozytenkonzentrate hätte ausgereicht.

Dagegen wandte die Klinik ein, Thrombozytenkonzentrate seien beim lokalen Blutspendedienst nicht verfügbar und die Apheresekonzentrate daher alternativlos gewesen.

Das BSG gab der Kasse Recht. Der Einsatz von Poolpräparaten wäre gleich zweckmäßig, notwendig und ausreichend gewesen. Das Risiko unzureichender Versorgung durch den lokalen Blutspendedienst trage die Klinik. (mwo)

Az.: B 1 KR 2/15 R

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