Plagiatsverfahren

Justiz lässt Zahnärztin vom Haken

Die Ehefrau des früheren Leiters der Göttinger Transplantationschirurgie muss sich nicht länger wegen Titelmissbrauchs vor Gericht verantworten.

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GÖTTINGEN. Die Plagiatsaffäre um eine Göttinger Zahnärztin ist jetzt auch strafrechtlich abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft habe ihr Ermittlungsverfahren wegen des Missbrauchs von Titeln eingestellt, teilte Behördensprecher Andreas Buick mit.

Die Behörde hatte ein Verfahren eingeleitet, weil die Zahnärztin Anfang des Jahres immer noch auf der Homepage der Gemeinschaftspraxis, in der sie tätig ist, mit Doktortitel aufgeführt war.

Bereits einige Monate zuvor war eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts rechtskräftig geworden. Die Richter hatten eine Klage der Zahnärztin gegen den Entzug des Doktorgrades durch die Uni Regensburg zurückgewiesen.

Laut Buick wurde das Verfahren eingestellt, weil die Zahnärztin nachweislich Anstrengungen zur Löschung des Doktortitels unternommen habe. Etwa habe sie den Eintrag im Telefonbuch abändern lassen.

Dass der Internet-Auftritt nicht ebenfalls zeitnah geändert wurde, sei ein Versehen gewesen.

Die Zahnärztin hatte 2006 an der Uni Regensburg promoviert. Ende 2012 hatte die Universität die Promotion nachträglich für nicht bestanden erklärt und die Verleihung des Doktorgrades zurückgenommen.

Das Verwaltungsgericht Regensburg befand, dass die Klägerin ihren Titel durch arglistige Täuschung erlangt habe und ihre Dissertation überwiegend ein Plagiat sei.

Die Zahnärztin ist die Ehefrau des früheren Leiters der Göttinger Transplantationschirurgie, der sich derzeit wegen des Vorwurfs versuchten Totschlages in elf Fällen und vorsätzlicher Todesfolge in drei Fällen vor dem Landgericht Göttingen verantworten muss.

Der Chirurg hatte 2005 von der Uni Regensburg den Doktorgrad verliehen bekommen. Seine Frau promovierte beim selben Doktorvater.

Ihre Dissertation befasste sich, wie auch schon die Doktorarbeit ihres Mannes, mit Behandlungsstrategien bei Leberkrebs. (pid)

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