Saarland

Datenschützerin dämmt Attest-Flut ein

Der Datenschutz hemmt den Wissensdurst von Ämtern und Ministerien. Im Saarland müssen Ärzte Tagesmüttern keine detaillierten Atteste mehr ausstellen.

Veröffentlicht:

SAARBRÜCKEN. Erfolgserlebnis für Judith Thieser, saarländische Landesbeauftragte für Datenschutz: Sowohl bei ärztlichen Attesten für Tagesmütter als auch beim Einschulungsfragebogen haben ihre Einwände zu einem sensibleren Umgang mit Gesundheitsangaben geführt.

In ihrem neuesten Tätigkeitsbericht 2013/2014 geht Thieser ausführlicher auf diese Fälle ein, auf die sie von Betroffenen aufmerksam gemacht worden sei. Danach müssen Tagesmütter dem Jugendamt nachweisen, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, Kinder zu betreuen.

Auch die Familienangehörigen, die sich während der Betreuungszeiten im Haushalt aufhalten, brauchen ein ärztliches Attest. In diesem Formular sollte der Hausarzt umfassend über deren Gesundheitszustand Auskunft geben - von Herz-Kreislauf-Erkrankungen bis hin zu regelmäßig eingenommenen Medikamenten oder psychosomatische Störungen.

Informationsblatt klärt auf

Nach Angaben von Thieser konnte ihre Dienststelle in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern die Offenbarung derartiger Daten auf ein Mindestmaß beschränken. Die Ärzte erhalten künftig ein Informationsblatt, in dem erläutert wird, welche Erkrankungen einen Ausschlussgrund für die Pflegerlaubnis darstellen.

Dann bescheinigen sie ohne Angabe einer Diagnose, ob Bedenken bestehen oder nicht. Bei Bedenken kann der Betroffene dem Gesundheitsamt vorgestellt werden, das letztlich über eine Eignung entscheidet.

Das Gesundheitsamt ist auch bei der Einschulung gefragt: Dessen Ärzte müssen alle Kinder vorab untersuchen. Die Eltern sollten dazu bislang einen Fragebogen ausfüllen, der neben Gesundheitsfragen auch zahlreiche soziodemographische Fragen etwa nach Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Schulabschluss der Eltern enthielt.

Diese Fragen dürfen laut Thieser zwar gestellt werden, ihre Beantwortung müsse den Eltern jedoch freigestellt bleiben. Das Sozialministerium, heißt es, habe folgender Lösung zugestimmt: Es gibt nun zwei Fragebögen.

Der erste mit den Daten zur Anamnese von Kind und Familie wird personenbezogen gespeichert, der zweite mit den freiwilligen soziodemographischen Angaben wird anonymisiert.

In einem weiteren Fall griff die Datenschützerin mit einer Verfügung durch: Sie untersagte einem Apotheker während der Öffnungszeiten eine Videoüberwachung von Verkaufsraum und Betäubungsmittelschrank. Dagegen hat der Apotheker inzwischen Klage eingereicht. (kud)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen