Bericht an MDK

Umweg über Kasse nicht erlaubt

Veröffentlicht:

KÖLN. Niedergelassene Ärzte müssen Unterlagen oder Sozialdaten direkt an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) senden.

Der MDK darf die Informationen nicht über den Umweg der Krankenkassen erhalten. Auf die entsprechende Forderung der Bundesdatenschutzbeauftragten hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) ihre Mitglieder aufmerksam gemacht.

Danach ist das sogenannte Umschlagsverfahren, bei dem die Ärzte die Unterlagen in zwei Umschlägen über die Krankenkassen an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung weiterleiten, nicht erlaubt.

Der Grund: Laut der Datenschutzbeauftragten beachten die Kassen die datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht. (iss)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

NHANES-Analyse

Bei Hörminderung: Hörgeräteträger leben länger

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert