"Dritter Weg"

Beschwerde unzulässig

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Verdi ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, Streiks und Tarifverträge auch in kirchlichen Einrichtungen durchzusetzen.

Eine Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten "Dritten Weg" der Kirchen wiesen die Karlsruher Richter als unzulässig ab. Eine ähnliche Beschwerde des Marburger Bundes (MB) ist noch anhängig.

Kirche, Caritas und Diakonie treffen tarifähnliche Vereinbarungen überwiegend in paritätisch besetzten "Arbeitsrechtlichen Kommissionen". Streiks sind verboten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte 2012 diesen "Dritten Weg" für zulässig gehalten, wenn die Gewerkschaften dabei Raum zur Mitwirkung bekommen.

Die hiergegen gerichtete Beschwerde hingegen ist unzulässig, entschied nun das Verfassungsgericht. Das BAG habe die Streiks gebilligt; Verdi sei dadurch bislang nicht "beschwert".

Über eine ähnliche Beschwerde des Marburger Bundes will das Bundesverfassungsgericht noch 2015 entscheiden. Dabei geht es um einen Tarifvertrag, der aber ebenfalls Streiks untersagt. (mwo)

Az.: 2 BvR 2292/13

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Kritik an „Suizidtourismus“ in den USA

Mehrere US-Bundesstaaten wollen Beihilfe zum Suizid erlauben

Glosse

Die Duftmarke: Frühlingserwachen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“