Finanzspritze

Nicht jeder Hygienemangel ist gleich ein grober Fehler

Veröffentlicht:

KÖLN. Wenn ein Krankenhauspfleger bei der Öffnung einer Abszedierung Handschuhe trägt, mit denen er zuvor die Türklinke des Krankenzimmers berührt hat, ist das ein Hygienemangel.

Um einen groben Behandlungsfehler, der zur Umkehr der Beweislast führt, handelt es sich aber nicht, entschied das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einem nicht rechtskräftigen Urteil.

Eine Patientin hatte wegen eines solchen Vorfalls eine Dortmunder Klinik auf ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro verklagt.

Das OLG wies die Klage zurück, weil die Frau nicht nachweisen konnte, dass die nach dem Klinikaufenthalt festgestellte Spondylodiszitis auf den Hygienemangel zurückzuführen war. (iss)

Az.: 3 U 28/15

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen