Ärzte Zeitung, 19.10.2015
Es enthält Regeln zum Zugang zu genetischen Ressourcen und deren Nutzung - zum Beispiel für die Arzneimittel- oder Kosmetikaherstellung - sowie der Verteilung der daraus entstehenden Vorteile.
Auf diese Weise werde in den Herkunftsländern auch ein ökonomischer Anreiz für den dauerhaften Erhalt von biologischer Vielfalt gesetzt, wie das Ministerium betont. (maw)