EHEC-Krise

Etappensieg für spanischen Großhändler

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HAMBURG. Mit Zwischenurteil vom Freitag hat das Landgericht (LG) Hamburg der Klage eines spanischen Großhändlers gegen die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) zum Teil stattgegeben.

Laut BGV hatte das Unternehmen Schadenersatz gefordert, weil es sich durch die öffentliche Nennung seines Namens nach dem Fund von EHEC-Erregern im Jahr 2011 auf seinen Produkten in seinen Rechten verletzt sah.

Das LG habe festgestellt, dass zwischen der Namensnennung und der Ursache für die seinerzeitige EHEC-Krise nicht ausreichend differenziert worden sei. Die BGV werde in Berufung gehen, heißt es. (maw)

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