Urteil
Ein Nanogramm THC reicht für Führerscheinentzug
GELSENKIRCHEN. Mangelndes Trennungsvermögen zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme, das zum Führerscheinverlust führt, ist auch weiterhin schon ab einem THC-Wert von 1,0 ng/ml im Blutserum anzunehmen.
Die Grenzwertkommission hatte im September 2015 einen Grenzwert von 3,0 ng/ml im Blutserum empfohlen.
Das zuständige Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat nach Informationen des Versicherers Arag entschieden, den in der Rechtsprechung entwickelten Grenzwert beizubehalten.
Nach Anhörung des Vorsitzenden der Grenzwertkommission habe es keinen Anlass gesehen, von der bisherigen Bewertung der Fahrsicherheit abzuweichen. (maw)
Az.: 9 K 1253/15