Urteil
Fünf Wochen keine Antwort? Dann muss die Kasse zahlen
KÖLN. Wenn Krankenkassen länger als fünf Wochen brauchen, um über den Leistungsantrag eines Versicherten zu entscheiden, müssen sie die Kosten übernehmen - unabhängig davon, ob tatsächlich eine Leistungspflicht besteht.
Das hat das Sozialgericht Dortmund entschieden (Az.: S 8 KR 435/14). In dem konkreten Fall ging es um die monatlichen Kosten für ärztlich verordnete Cannabisblüten.
Ein Mann, der nach einem Unfall an chronischen Schmerzzuständen leidet, benötigt das Cannabis zur Schmerztherapie. Die Barmer GEK muss nun die Kosten übernehmen.
Die Kasse hatte bei der Prüfung des Leistungsantrags die gesetzliche Fünf-Wochen-Frist nicht eingehalten und ihn erst nach zweieinhalb Monaten abgelehnt. (iss)