Korruption

Müssen Ärzte bald wieder Rollkommands fürchten?

Führt das Antikorruptionsgesetz wieder zu einer Skandalisierung des Berufsstandes der Ärzte? Experten beklagen noch immer viele Unklarheiten im Gesetzentwurf. Eine Verständigung ist noch nicht in Sicht.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Werden Ärzte in Folge des Korruptionsgesetzes wieder vermehrt zu Zielscheibe von Ermittlern?

Werden Ärzte in Folge des Korruptionsgesetzes wieder vermehrt zu Zielscheibe von Ermittlern?

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DORTMUND. Ein runder Tisch könnte helfen, unerwünschte Nebenwirkungen durch das Antikorruptionsgesetz zu vermeiden, glaubt der Rechtsanwalt Dr. Rainer Hess, der langjährige Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses und ehemalige Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

 "Wenn man merkt, dass das Gesetz in die völlig falsche Richtung läuft und Kooperationen bedroht, dann müsste man zur Klärung eine Konferenz einberufen", sagte Hess auf einem Workshop der Rechtsanwälte Wigge und der Steuerberatungsgesellschaft Libra in Münster.

In seiner Zeit als Hauptgeschäftsführer habe es bei der KV Koblenz Durchsuchungen und die Beschlagnahmung von Unterlagen gegeben, um vermutete Manipulationen aufzudecken. "Es gab Rollkommandos gegen Ärzte", berichtete er.

Um Rufschädigungen und eine Vertrauenskrise im Gesundheitswesen zu verhindern, hätten sich Vertreter von KVen, Krankenkassen, Staatsanwaltschaften und Politik zusammengesetzt. "Wir haben uns darüber verständigt, was kriminelles Verhalten ist."

Ein solcher Clearingprozess könnte auch nach Inkrafttreten des Antikorruptionsgesetzes sinnvoll sein, wenn eigentlich gewünschte Kooperationen plötzlich kriminalisiert würden. "Es kann nicht sein, dass wir wieder zu einer Skandalisierung des Berufsstands kommen", betonte Hess.

Klare Abrenzungen fehlen

Korruptes Verhalten von Ärzten müsse bestraft werden, sagte Dr. Thomas Kriedel, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Das Problem sei aber das Fehlen klarer Abgrenzungen.

 "Unsere Sorge ist, dass es nicht gelingt, hinreichend klar zu trennen, was gewünscht ist und was zu Recht kriminalisiert wird."Ärztliche Kooperationen dürften nicht unter Generalverdacht gestellt werden, forderte Kriedel. Deshalb sei die Aufklärung und Information aller Beteiligten dringend erforderlich.

 Ein großes Problem sei die Flut unbestimmter Rechtsbegriffe im Referentenentwurf, sagte der Fachanwalt für Medizinrecht Professor Peter Wigge.

Die Voraussetzungen für strafbares Verhalten seien unbestimmt. "Die gesetzlichen Regelungen führen zu erheblichen Rechtsunsicherheiten im Bereich vertraglicher Kooperationen zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Industrie und Krankenkassen", sagte er.

Gleichzeitig gebe es im Berufs- und Krankenversicherungsrecht Regelungen, die die Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern zulassen oder sogar vorschreiben. "Es fehlt an der ausreichenden Bestimmtheit und Abgrenzung des zulässigen Verhaltens", kritisierte Wigge.

Der Medizinrechtler Dr. Horst Bonvie aus Großhansdorf sieht auch die Ärztekammern in der Pflicht. "Sie müssen klar Farbe bekennen, was berufsrechtlich zulässig ist und was nicht."

Künftig lauere in allen Formen der sektorübergreifenden Kooperationen Gefahr, warnte Bonvie. Schließlich sei im geplanten Paragraf 299a des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit im Gesundheitswesen) von der "Zuführung" von Patienten die Rede und nicht der "Zuweisung". "Es kommt auf den faktischen Weg des Patienten vom niedergelassenen Arzt zu anderen Dienstleistern an", sagte er.

Zuführung oder Zuweisung?

Die Annahme und Gewährung von Vorteilen sei als Korruption zu betrachten, wenn ihnen eine Unrechtsvereinbarung zugrunde liegt, erläuterte der Jurist. "Das liegt dann nahe, wenn das Entgelt nicht dem Wert der erbrachten heilberuflichen Leistung entspricht."

Was ein angemessenes Entgelt ist, sei nicht klar geregelt. Deshalb müssten die Vereinbarungen nachvollziehbar sein. "Man muss es transparent machen und es wirklich kalkulieren", empfahl Bonvie. Pauschalen sollten nicht gezahlt werden. Auch von "Handschlaggeschäften" riet er ab. "Es muss einen Vertrag geben." Die Kooperationspartner sollten die Patientensicht einbeziehen. Das bedeute, dass die Ärzte bei der Kooperation mit einem Krankenhaus die Patienten darüber aufklären, dass sie die freie Klinikwahl haben. "Ich würde das auch dokumentieren", sagte Bonvie.

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