Von wegen alternativlos?

Kein ärztlicher Verstand ist unersetzbar

In Sozialgerichts-Verfahren können Kläger keinen Anspruch auf einen bestimmten medizinischen Gutachter erheben.

Veröffentlicht:

KÖLN. Kündigt ein ärztlicher Gutachter eine außergewöhnlich lange Bearbeitungszeit an, kann das Gericht ihn ablehnen. So entschied jetzt das Sozialgericht Aachen in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil.

Ein Maler und Lackierer, der eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhielt, hatte geklagt, weil sein Antrag auf eine volle Erwerbsminderungsrente abgelehnt worden war. Mehrere medizinische Gutachter waren ebenso wie der Rentenversicherungsträger zu dem Ergebnis gekommen, dass der Mann bis zu sechs Stunden täglich leichtere Tätigkeiten verrichten könne.

Der Mann verlangte, einen Orthopäden und Schmerztherapeuten als weiteren Sachverständigen zu hören. Dieser ließ das Gericht wissen, dass mit einer Begutachtung frühestens neun Monate nach Eingang der Akten zu rechnen sei. Der Patient verweigerte die Benennung eines anderen Sachverständigen.

Die Sozialrichter wiesen seine Klage zurück. Auch sie gingen von einer eingeschränkten Erwerbsfähigkeit aus. Die von dem Sachverständigen angegebene Bearbeitungszeit stufte sie als "unzumutbar lang" ein. Weder handele es sich um schwierige Spezialfragen; zudem seien bereits zwei Sachverständige gehört worden. Noch sei während der Zeit der Gutachten-Erstellung mit Veränderungen am Gesundheitszustand des Klägers zu rechnen.

Die zeitliche Verzögerung würde wohl nur dazu führen, dass die von Amts wegen bereits eingeholten Gutachten als veraltet anzusehen wären. (iss)

Sozialgericht Aachen

Az.: S 6 R 147/14

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

NHANES-Analyse

Bei Hörminderung: Hörgeräteträger leben länger

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert